Mittwoch, 18. Januar 2006

Impressum im Blogg II

Eigentlich war das als Antwort auf die Kommentare zu "Impressum im Blogg ?" gedacht aber ich packs mal nach oben wegen des Verdachtes auf Kreativität *gg*:

Weiß nicht, ob das Gesetz hinter der Regelung mit Impressum für Bloggs steht. Erstmal ist es nur ein Gericht. In gewisser Weise kann ich verstehen, dass sich RichterInnen an das, was sie für Recht halten, halten müssen. Aber es gab auch schon schlüssigere Beschlüsse, die lebensnäher waren als fast alles, was sie Bezug auf das Internet richten.

Hätte ich Kohle und Möglichkeiten, würde ich z.B. mal vom Verfassungsgericht klären lassen, ob die Impressumspflicht im Netz dem Schutz der Privatspähre entgegen steht.

Wie wäre es, wenn mensch bei einem zuständigen Amt - z.B. das Meldeamt, auch wenn das so nicht Eu-weit geregelt werden kann - eine Kennung kriegt, die statt Impressum angegeben wird. Das Meldeamt hat ja faktisch bereits die Daten des Impressums. Und freigegeben werden sie nur auf Beschluss eines Gerichtes und ausschließlich zur Verfolgung von Gesetzesverletzungen. Die Strafanzeige ist schon erfunden.

Außerdem könnten dann auch mal radikale politische Gruppen oder einzelne Frauen oder wer sonst noch Zielscheibe werden kann, Flugis veröffetlichen ohne dass wegen dem V.i.S.P. die Gefahr besteht, dass irgendwelche Idioten in den Wohnungen alles kurz und klein kloppen ... von körperlicher Gewalt oder Psychoterror ganz zu schweigen.

So, und wenn ich mir ansehe, wie weit Bloggs gewöhnlich Verbreitung finden (nämlich etwa zehn LeserInnen weit, laut halbwegs representativer Studie), frag ich mich, watt datt im konkreten Fall soll.

Vielleicht wäre mal nett zu definieren, was Öffenltichkeit ist. Also Impressumspflicht ab hundert Zugriffe pro Tag (nur sone Hausnummer). Dann kann ich mir immer noch überlegen, ob ich das Impressum (bzw. die Kennung) einsetzen muss oder nicht.

Der Counter für dieses Blogg hier kommt jedenfalls selten über die 100 pro Tag, 106 ist das höchste das mir aufgefallen ist. Wahrscheinlich hat da auch nur jemand den RSS-Reader ein paar mal laufen lassen.

Ich fürchte nur wieder, das wird alles ewig dauern. Medienrecht in Deutschland ist größtenteils Landesrecht. Leute in Bayern müssen dann jeden Smily mit dem Impressum versehen, BerlinerInnen haben es nur in jedem zehnten Blogg. Und was ist, wenn jemand aus Bayern mein Blogg liest?

Kann es sein, dass das Medium Internet die Möglichkeiten der Gesetzgebung entgültig übersteigt? Kann es sein, dass manche Sache einfach mal laufen können, ohne das alles klar geregelt werden muss?

Was eine Straftat ist, steht schon im Gesetz. Was eine Straftat via Internet ist, also auch. Die Möglichkeiten der Verfolgung sind bei keinem privat produzierbaren Medium so groß wie im Netz. Unsere Datenspur ist mehr als deutlich. Selbst die Möglichkeit der Fortsetzung einer Straftat kann unterbunden werden. Zwei Klicks und schon ist eine Seite weg. Lass mal jemand so fix schon verteilte Flyer verschwinden ...

Macht mich zum Kaiser vonner EU und wir haben zehn Jahre später nur noch zehn Prozent der Gesetze. *

* Lieber Verfassungsschutz, liebe Landespolizei, diese Aussage ist Ironie als Stilmittel. Ich bitte von einer eventuellen Verfolgung wegen verfassungsfeindlicher Aussagen abzusehen. Desweiteren weise ich ausdrücklich auf den Unterschied zwischen Verfassungsfeindlichkeit und Verfassungswidrigkeit sowie auf das Impressum dieses Blogs hin. **

**Lieber Verfassungsschutz, liebe Landespolizei, diese Aussage ist Ironie als Stilmittel. Ich bitte von einer eventuellen Verfolgung wegen verfassungsfeindlicher Aussagen abzusehen. Desweiteren weise ich ausdrücklich auf den Unterschied zwischen Verfassungsfeindlichkeit und Verfassungswidrigkeit sowie auf das Impressum dieses Blogs hin. ***

*** usw.

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