Mittwoch, 11. Mai 2005

Rote Kullern und blaue Striche

Eine Freundin hat ein Bild gemalt. Eine Art Tausenfüßer, eine Reihe lauter roter Kullern und an jeder zwei blaue Striche. So ähnlich jedenfalls.

Verstanden hab ich es natürlich erst nach Erklärung: Die Kette der Frauen von der Vergangenheit über die Gegenwart zur Zukunft. Eine Art Ahninenreihe. Frauen gebären Frauen. (Männer zwar auch aber diese wiederum kriegen eben keine Kinder).
Die Frauen sind die Kugeln, die Männer die Striche, die am Rand immer wieder auftauchen.

Nun gut, es ist die weibliche Perspektive und die Künstlerin sagt selbst, dass es nicht rund ist. Wie würde sie es sehen, wäre ihre Tochter ein Sohn?

Sie hat mich gefragt, ob es etwas mit mir macht, am Rand zu sein, nicht zur Kette zu gehören.

Vor zehn Jahren hätte es mich geärgert. Nicht dazu gehören. Ausgeschlossen vom Kern des Universums, am Rand zu sein.

Heute sehe ich das völlig anders. Sie hat ihren PLatz in der Welt, ich hab meinen. Sie hat ihren Weg, ich meinen, sie hat ihre Macht, ich meine, sie hat ihre Verantwortung, ich meine. Beide sind wir vollwertige Menschen, nur eben anders. Das eine ist nicht besser, das andere nicht schlechter, nur eben anders.

Sie macht ihres ich mache meines. Und da, wo wir uns begegnen, nah sein wollen können, vielleicht müssen, begegnen wir uns mit Respekt. Schade, dass das nicht mit allen Menschen geht, dass nicht alle Menschen sich und die Anderen, sich und die Andersartigen respektieren können. Aber gut dass es manchmal eben doch geht, dass es Menschen gibt, die die eigene Stärke gefunden haben, das Anderssein der Anderen nicht zu fürchten.

Nur stört mich, dass es eben die Kette der Männer nicht gibt, dass wir viel zu wenig wahrnehmen, welche Verbindungen bestehen.

Früher waren die Alten die Weisen. So ähnlich jedenfalls. Heute fällt es schwer, dies so zu sehen. Weil die Alten größtenteils leuchtende Beispiele dafür sind, wie mensch mit dem Leben nicht fertig wird?
Wenn ich mir ansehe, welche Probleme mein Vater von seinem geerbt aber nicht an mich weitergereicht hat, kann ich ihm nur dankbar sein. Einiges hat er mir natürlich übrig gelassen. ;) Aber ist er weise? *kopfkratz*

Andererseits weiß ich nicht, ob meine Nachfahren wissen wollen, was ich für richtig und wichtig halte. Drüber nachdenken mag ganz gut sein. Aber wahrscheinlich hilft trotzdem auf dem Teppich bleiben und Wertungen (auch Selbstbewertungen) jeglicher Art einfach stecken zu lassen.

Außerdem: welche Nachfahren *gg*

11.05.2005

Es ist nicht ganz leicht, den Dschungelcharakter des Zimmers aufrecht zu erhalten, wenn erstmal Möbel etc rein kommen. Aber es sieht si aus, als ob vieles ganz gut gelungen ist.
Noch ein paar Details und das Zimmer ist fertig. So richtig bewohnbar ist es seit heute.

Kriegsfolgeleistungen insgesamt

Im Zusammenhang mit einer Diskussion hab ich mal diesen Text aus einem anderen Forum gezogen. Leider hab ich auf die Schnelle nicht verifizieren können, ob es sich hier um das handelt, as es vorgibt zu sein: eine Anfrage aus dem Deutschen Bundestag an die Bundesregierung, bzw. die Antwort darauf.

"Wie groß, nach damaligem und heutigem Wert, waren die deutschen Reparationsleistungen nach dem Zweiten Weltkrieg aus Beschlagnahme von deutschem In- und Auslandsvermögen, deutschen Patenten, aus Demontage, Materiallieferungen (Entnahme aus laufender Produktion) und Enteignung mobiler und immobiler Vermögenswerte?"

Diese schriftliche Anfrage beantwortete der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, wie folgt (Berlin, 9. März 2000, Az. VB2 - O 1266 B - 7/00):


Antwort der Bundesregierung:

"Die erbetenen Angaben über den Wert deutscher Reparationsleistungen nach dem Zweiten Weltkrieg sind in der gewünschten Form nicht möglich, da dem Bund entsprechendes Zahlenmaterial darüber nicht vorliegt. Das Ergebnis bisheriger Recherchen über die finanziellen Auswirkungen des Krieges ist der beigefügten Zusammenstellung der "Kriegsfolgeleistungen insgesamt" (Stand 31. Dezember 1997) zu entnehmen, die damit auch einen Überblick über die Reparationen Deutschlands gibt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg hat es - zumindest für die Bundesrepublik Deutschland - keine dem Versailler Vertrag vergleichbaren Reparationsregelungen und damit auch keine nachvollziehbaren längerfristigen Reparationszahlungen gegeben. Vielmehr haben die Siegermächte einseitig Reparationen entnommen. Verbindliche Aufzeichnungen darüber gibt es nicht. Verbindliche Angaben über von der ehemaligen DDR erbrachte Reparationen können ebenfalls nicht gemacht werden. Ebenso wenig können definitive Angaben zu den einzelnen Arten der von Deutschland erbrachten Reparationen oder gar eine Aufteilung nach deren damaligem und heutigem Wert gemacht werden. Lediglich in Form einer Zusammenfassung der in diesem Zusammenhang relevanten Bereiche, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, kann ein Überblick über deutsche Reparationen und andere in dieser Beziehung bedeutsame Leistungen nach dem Zweiten Weltkrieg gegeben werden.

Die über Reparationen verfügbaren Zahlen sind nicht authentisch und beruhen im Wesentlichen auf Schätzungen, da der Bund erforderlichenfalls auch nur auf die Literatur zurückgreifen kann, die den meisten wissenschaftlichen Bibliotheken zur Verfügung steht. Darüber hinaus enthält die Zusammenstellung der Kriegsfolgeleistungen weitere Leistungen zur Bewältigung der Auswirkungen des Krieges, zu denen beispielsweise die im Rahmen des Lastenausgleichs gewährten Hilfen gehören. Auch insoweit liegen jedoch nur Zahlen aus einzelnen Bereichen vor. Der gesamte Wert der von den Siegermächten in unmittelbarem Zugriff genommenen Vermögenswerte sowie anderer deutscher Leistungen konnte bislang nicht festgestellt werden und wird nach Lage der Dinge wohl auch nicht mehr annähernd genau zu erfassen sein."

Bundesministerium der Finanzen -
Anlage

Kriegsfolgeleistungen insgesamt

(Stand: 31. Dezember 1997)

Die finanziellen Auswirkungen geschehenen NS-Unrechtes und des Zweiten Weltkrieges insgesamt zu erfassen, ist unmöglich. Die nachfolgende Aufstellung kann daher nur unvollständig sein. Sie beruht zum einen auf haushaltsmäßig erfaßten monetären Leistungen, die, wegen der gesetzlichen Vorgaben, regelmäßig nur einen Teil des tatsächlich entstandenen Schadens im Einzelfall wiedergeben, zum anderen auf nicht amtlichen Quellen und/oder Schätzungen.

Die Zusammenstellung berücksichtigt z.B. - soweit feststellbar - sowohl die eigenverantwortlichen Entnahmen der Siegermächte aus den Besatzungszonen, Reparations- und Restitutionsleistungen der Bundesrepublik Deutschland auf Grund gesetzlicher Vorgaben und zwischenstaatlicher Vereinbarungen, Leistungen aus dem Bereich der Kriegsopferversorgung sowie der Wiedergutmachung und Entschädigung von NS-Unrecht nach innerstaatlichem Recht.

Unter dem Vorbehalt, daß die zur Verfügung stehenden Zahlen zum Teil unvollständig sind, oft nur auf Schätzungen und/oder nicht amtlichen Quellen beruhen und somit weder absolute Genauigkeit beanspruchen können noch als offizielle Aussagen gewertet werden dürfen, ist, ohne Berücksichtigung der umfangreichen Gebietsverluste mit ihrer wirtschaftlichen Kapazität, von folgenden bisherigen Leistungen auszugehen:


I


Deutsche Restitutions-, Reparations- und Entschädigungsleistungen (ohne innerstaatliche Leistungen, vgl. dazu II.)

1. Westliche Besatzungszonen

Die von der Pariser Reparationskonferenz 1946 für die Abrechnung der Reparationen in der "Westzone" (d. h. Bundesrepublik Deutschland und westliches Auslandsvermögen) eingesetzte Inter-Alliierte Reparationsagentur (IARA) hat in ihrem Abschlußbericht im Jahre 1961 die von ihr erfaßten und verteilten Werte auf rund 520 Mio. Dollar nach dem Kurswert von 1938 beziffert. Diese Zahl ist jedoch zu niedrig gegriffen. Ausgegangen werden muß hier von folgenden Leistungen:

1.1 Ablieferung von Münzen und Barren aus Edelmetall sowie ausländischen Valuten (Proklamation der Oberbefehlshaber der Besatzungsstreitkräfte vom 20. September 1945, Abschnitt V Nr. 15; ABl. des Kontrollrates Nr. 1, S. 8 - 19): Wert nicht bekannt.

1.2 Restitution von Vermögensgegenständen; Dienstleistungen zur Wiederherstellung zerstörter Gegenstände und Beseitigung von Schäden (Proklamation vom 20. September 1945, Abschnitt VI).

1.3 Entnahme von lndustrieausrüstungen, anderen Ausrüstungsgütern und Handelsschiffen (Pariser Abkommen vom 14. Januar 1946, Art. 1, Kategorie B). In der Begründung zum Reparationsschädengesetz vom 12. Februar 1969 (BT- Drucksache V/2432 vom 23. Dezember 1967, S. 77 ff.) werden die Reparations- und Restitutionsschäden im Bundesgebiet auf insgesamt 4,782 Mrd. RM (Wert 1938) geschätzt.

1.4 Holz- und sonstige Zwangsexporte aus der laufenden Produktion: 0,4 Mrd. RM (BT-Drucksache V/2432, S. 77 ff.).

1.5 Urheberrechte: 0,1 Mrd. RM (BT-Drucksache V/2432, S. 77 ff.).

1.6 Beschlagnahme gewerblicher Schutzrechte (Patente, Warenzeichen, Handelsmarken) sowie Herstellungsverfahren und Forschungsergebnisse im In- und Ausland (Londoner Abkommen über die Behandlung deutscher Patente vom 27. Juli 1946): Nach einer Schätzung der Notgemeinschaft für reparationsgeschädigte Industrie vom Frühjahr 1951 betrug der Wert der im gesamten Reichsgebiet beschlagnahmten Patente und Gebrauchsmuster 12 - 15 Mrd. RM und der Wert der Warenzeichen etwa 3 Mrd. RM; der Gesamtwert der im In- und Ausland beschlagnahmten deutschen Schutzrechte wird mit 17 - 20 Mrd. RM angegeben, davon kamen ⅔ den westlichen Siegerländern und ⅓ der Sowjetunion zugute (Am Abend der Demontage - Sechs Jahre Reparationspolitik, herausgegeben vom Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung, Bremen 1951, S. 125 f.).

1.7 Reparationsschäden in den deutschen Ostgebieten, Umsiedlungsschäden (ohne Ansprüche nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) i. d. F. vom 2. Juni 1993; vgl. BT-Drucksache V/2432, S. 77 f., Tabelle Nr. 1 c), d), f) und h): 1,312 Mrd. RM.

1.8 Einsatz deutschen Auslandsvermögens einschließlich Vermögen im neutralen Ausland (vgl. Kontrollratsgesetz Nr. 5 vom 30. Oktober 1945, ABl. des KR Nr. 2, S. 27 - 31). Die Abrechnung erfolgte nach den Richtlinien der IARA vom 21. November 1947 (vgl. Böhmer-Duden-Janssen, Deutsches Vermögen im Ausland, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz, Bd. 1. S. 20 ff.; Bd. 3, S. 26 ff.). Erfaßt wurden Grundbesitz, Unternehmen, Beteiligungen an ausländischen Unternehmen (Aktien usw.), gewerbliche Schutzrechte sowie Guthaben. Der Wert (ohne gewerbliche Schutzrechte, vgl. dazu oben Nr. 1.6) wird in der Begründung zum Reparationsschädengesetz (BT-Drucksache V/2432, Tabelle S. 78 Nr. 1 e) mit 13,042 Mrd. RM angegeben.

Summe 1.1 - 1.8 (Wert 1938, soweit bezifferbar): 39,636 Mrd. RM

1.9 Im Rahmen der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz, dem Bundesrückerstattungsgesetz, dem Abkommen mit Israel und diversen Globalverträgen u. ä. sowie nach den Härteregelungen) hat die Bundesrepublik bis zum 31. Dezember 1997 rund 102,1 Mrd. DM gezahlt. Rund 80 v. H. der Leistungen (ca. 81,7 Mrd. DM) gingen ins Ausland.

Hierin sind Leistungen in Milliardenhöhe für Wiedergutmachung in der Sozialversicherung und in der Kriegsopferversorgung nicht erfaßt; soweit sind genaue Zahlen statistisch nicht feststellbar.

Darüber hinaus wurden Leistungen zur Entschädigung der luxemburgischen, elsässischen und lothringischen Zwangsrekrutierten in Höhe von etwa 0,3 Mrd. DM erbracht.

1.10 Den Republiken Estland (1995) und Litauen (1996) wurden je 2 Mio. DM für die Unterstützung humanitärer Investitionen zur Verfügung gestellt, die den individuellen Bedürfnissen von dortigen NS-Opfern nahe kommen sollen. Eine entsprechende Vereinbarung mit der Republik Lettland steht noch aus. Individualentschädigungen werden über die Stiftungen "Verständigung und Aussöhnung" in Moskau (Republiken Lettland und Litauen) und Minsk (Republik Estland) abgewickelt.

1.11 Zu berücksichtigen sind ferner die Leistungen der Bundesrepublik nach Art. 4 Londoner Schuldenabkommen, durch die Vorkriegsschulden des Reiches erfüllt wurden; sie betrugen insgesamt 14 Mrd. DM.

Summe 1.9 - 1.11 (soweit bezifferbar): 96,0 Mrd. DM

Auf Grund einer Verpflichtungsermächtigung im Bundeshaushaltsplan 1997 stellt die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1998 bis 2000 einen Betrag in Höhe von insgesamt 80 Mio. DM für Zuschüsse an einzurichtende Stiftungen "Verständigung und Aussöhnung" in den mittel- und osteuropäischen Staaten zur Verfügung, mit denen Globalentschädigungsabkommen bislang noch nicht geschlossen wurden.

Darüber hinaus wird die Bundesrepublik Deutschland dem 1997 errichteten Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds einen Betrag in Höhe von 140 Mio. DM zur Verfügung stellen. Die Mittel werden der Finanzierung von Projekten gemeinsamen Interesses dienen. In Betracht kommende Projekte sollen insbesondere Opfern nationalsozialistischer Verfolgungsmaßnahmen zugute kommen.

2. Sowjetische Besatzungszone

Der Wert der Entnahmen aus der Sowjetzone und späteren DDR betrug nach Schätzungen des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen (vgl. DDR- Handbuch, herausgegeben vom BM für innerdeutsche Beziehungen, Bd. 2, 3. Auflage, Köln 1985, Stichwort "Reparation") insgesamt 66,4 Mrd. Mark (der DDR). Nach kritischer Auswertung dieser Unterlagen schlüsseln sich die geschätzten Beträge der Reparationsleistungen seit Kriegsende bis 1953 wie folgt auf:

2.1 Verluste an Sach- und Kunstwerten durch Beuteaktionen: 2,00 Mrd. Mark

2.2 Verluste durch Demontagen: 5,00 Mrd. Mark

2.3 Leistungen, die mit erbeuteten Banknoten bezahlt wurden: 6,00 Mrd. Mark

2.4 Leistungen, die mit Besatzungsgeld bezahlt wurden: 9,00 Mrd. Mark

2.5 Warenlieferungen aus der laufenden Produktion, soweit sie über R.-Konten verrechnet wurden: 34,70 Mrd. Mark

2.6 Nebenkosten der R.-Lieferungen: 2,85 Mrd. Mark

2.7 Stopp-Preissubventionen an deutsche und SAG-Betriebe für R.-Lieferungen: 3,30 Mrd. Mark

2.8 Ausstattung der SAG-Betriebe mit Umlaufmitteln (vor 1950) und Kapitalentzug 1952/53: 1,00 Mrd. Mark

2.9 . Rückkauf der SAG-Betriebe: 2,55 Mrd. Mark

Summe 2.1 - 2.9: 66,40 Mrd. Mark

Bei einem Dollarkurs von 4,20 betrug die Gesamtentnahme aus der Sowjetzone bzw. DDR bis 1953 15,8 Mrd. Dollar. In dieser Zusammenstellung sind nicht enthalten: rund 16 Mrd. Mark Besatzungskosten für die Zeit bis Ende 1953, der Nutzen aus der Arbeitsleistung nach der Sowjetunion verbrachter deutscher Spezialisten und der Kriegsgefangenen, der Nutzen aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit der sowjetischen Handelsgesellschaften in der DDR und aus der Auswertung deutscher Patente (etwa 6 Mrd. RM, vgl. Nr. 1.6).


II


Innerstaatliche Leistungen

Die folgenden Leistungen sind oder waren für kriegsbedingte Personenschäden und Vermögensverluste (einschließlich der Vermögensverluste in den Ostgebieten) und zum Ausgleich indirekter Kriegsfolgen deutscher Staatsangehöriger bestimmt:

1. Leistungen im Rahmen der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (vgl. I. Nr. 1.9): 20,4 Mrd. DM

2. Lastenausgleich (einschließlich Reparationsschäden und Restitutionsschäden): 143,5 Mrd. DM

3. Allgemeines Kriegsfolgengesetz (Leistungen an durch das Reich geschädigte Personen einschließlich Leistungen nach § 233a SGB VI und zur Beseitigung von Gefahren im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 AKG): 3,8 Mrd. DM

4. Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz: 2,8 Mrd. DM

5. Häftlingshilfegesetz: 2,7 Mrd. DM

6. Kriegsopferversorgung (Bundesversorgungsgesetz inklusive aller Nebengesetze): 405,7 Mrd. DM

7. Versorgung nach Art. 131 GG (einschließlich Leistungen nach § 233a SGB VI): 173,6 Mrd. DM

8. Leistungen nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (ohne Vertriebenenzuwendung, vgl. hierzu 9.): 0,44 Mrd. DM

9. Vertriebenenzuwendungsgesetz: 2,1 Mrd. DM

10. Bundesvertriebenengesetz: 0,9 Mrd. DM

Summe 1. - 10.: 755,9 Mrd. DM

In den vorgenannten Leistungen sind auch solche enthalten, die auf Grund der Überleitung einzelner Regelungen auf das Beitrittsgebiet dort nach der Wiedervereinigung erbracht wurden.

In welcher Höhe von Kriegsende bis zur Wiedervereinigung in der ehemaligen DDR nach dort geltendem Recht Leistungen erbracht wurden, ist nicht bezifferbar; die Leistungen erreichen bei weitem nicht die westdeutschen Leistungen.


III


Private Initiativen, die im Zusammenhang mit Zwangsarbeit während des Zweiten Weltkrieges ergriffen wurden:

Folgende Unternehmen haben im Hinblick auf die seinerzeit dort eingesetzten Zwangsarbeiter Zahlungen an die Conference on Material Claims against Germany - Claims Conference -, das Deutsche Rote Kreuz und weitere Verbände geleistet (BT-Drucksache 11/6286):

1. IG Farbenindustrie: 27,0 Mio. DM
2. Krupp: 10,0 Mio. DM
3. AEG: 4,0 Mio. DM
4. Siemens: 7,0 Mio. DM
5. Rheinmetall: 2,5 Mio. DM
6. Feldmühle Nobel AG
(als Rechtsnachfolgerin der Friedrich Flick
Industrieverwaltung KG a.A.): 5,0 Mio. DM
7. Daimler Benz AG: 20,0 Mio. DM


Summe 1. - 7.: 75,5 Mio. DM

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